Produkte - Wartung Kletterwand
Unser Service für Sie:
Bei uns finden Sie Lösungen rund ums Thema 'Sicherheit von Kletteranlagen'
Damit Sie als Verantwortlicher bzw. Betreiber einer Kletteranlage nicht ins schleudern geraten, führen wir
- Hauptuntersuchungen
- TopStop- Uberprüfungen
- Änderungsabnahmen sowie
- spezielle Abnahmen und Untersuchungen durch.
Mit Neutralität und Kompetenz schaffen wir auch Klarheit
- im Schadensfall
- oder bei der Bewertung von Kletteranlagen
Hauptuntersuchung (HU)
Gesetzgeber und Versicherer sorgen sich um die Sicherheit an Deutschlands Kletteranlagen und fordern regelmäßige Sicherheitschecks.
Bei der sogenannten Hauptuntersuchung wird Ihre Kletteranlage nach fest definierten Kriterien auf seine Sicherheit hin untersucht. Kletteranlagen sollten somit nur mit einer gültigen HU-Plakette für den Betrieb freigegeben werden. Jeder Betreiber und Verantwortliche einer Kletteranlage mit Seilsicherungspunkten muss deshalb diese in regelmäßigen Zeitabständen zur Hauptuntersuchung vorführen - Je nach Art der Anlage wird sie alle 12–24 Monate fällig.
Ist Ihre Kletteranlage fit für den Betrieb, wird als sichtbares Zeichen für die bestandene Prüfung eine runde HU-Plakette auf dem Typenschild, auf dem alle erforderlichen Angaben gem. der DIN EN 12572 zu entnehmen sind, angebracht. Die Plakette zeigt den Monat und das Jahr der erforderlichen nächste HU an.
Unsere Prüfingenieure führen nicht nur die erforderlichen Tests durch - sie beraten Sie auch gern bei Ihren speziellen Fragen.
Informationen rund um das Thema Wartung und unsere örtlichen Gebühren
für die Haupt- und Spezialuntersuchungen erhalten Sie über unser
Online-Anfrageformular, über unser Faxanfrage-Formular und auch einfach und direkt unter unserer Servicenummer +49 - 02236 - 8905 -80. Unser Serviceteam steht Ihnen zu den üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung.
nach oben
Warum überhaupt Wartung von Kletteranlagen?
Wie alle Sportgeräte und Sportanlagen sind auch Kletteranlagen und das eingesetzte Equipment bei entsprechender Beanspruchung einer Abnutzung unterlegen und einer regelmäßigen sicherheitstechnischen Überprüfung zu unterziehen.
Hinweise hierzu liefert der jeweilige Versicherer, so z.B. im öffentlichen Bereich die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV). Diese schreibt in ihrer Richtlinie zur Sporthallenprüfung vor, dass Einrichtungen und Geräte in Sporthallen in angemessenen Zeiträumen auf ihren sicheren Zustand hin zu überprüfen sind
(GuV 26.1).
Neben der Kletteranlage selber und den lebenserhaltenden Seilumlenkungen und Sicherungspunkten muss auch das Sicherungs- Equipment wie Seile, Gurte, Karabiner etc. einer regelmäßig wiederkehrenden Kontrolle und Wartung unterzogen werden.
![]()



.jpg)



