Fallschutz Boulderanlagen
Boulderwände bzw. Boulderanlagen benötigen einen passenden Fallschutz gem. DIN EN 12572 und DIN EN 1176-1. Tritthöhe und Breite der Bouldwand bestimmen die Anforderungen an den Fallschutz. Im Innenbereich im Schulsport werden Fallschutzmatten eingesetzt, die i.d.R. auch gleichzeitig als Prallwandschutz dienen. Hier hat es sich bewährt, auf vorhandene Weichbödenmatten zurück zugreifen. Bei einer senkrechten, 2,5 bis ca. 3,0m hohen Boulderwand (die Regel in Sporthallen) müssen die Matten 2,0m hoch sein (Prallwandschutz). Seitlich müssen die Matten jeweils 1,5m breiter sein und und ein Tiefe von 2,0m aufweisen.