Fallschutz Boulderanlagen

Boulderwände bzw. Boulderanlagen benötigen einen passenden Fallschutz gem. DIN EN 12572 und DIN EN 1176-1. Tritthöhe und Breite der Bouldwand bestimmen die Anforderungen an den Fallschutz. Im Innenbereich im Schulsport werden Fallschutzmatten eingesetzt, die i.d.R. auch gleichzeitig als Prallwandschutz dienen. Hier hat es sich bewährt, auf vorhandene Weichbödenmatten zurück zugreifen. Bei einer senkrechten, 2,5 bis ca. 3,0m hohen Boulderwand (die Regel in Sporthallen) müssen die Matten 2,0m hoch sein (Prallwandschutz). Seitlich müssen die Matten jeweils 1,5m breiter sein und und ein Tiefe von 2,0m aufweisen. 

In kommerziellen Kletterhallen werden für die Boulderanlagen die Matten i.d.R. speziell angefertigt und mit einem Überzug versehen, so dass keine Ritzen vorhanden sind. Hier werden keine herkömmlichen Weichböden genommen, sondern Matten, die einerseits genug Festigkeit für die Standsicherheit aufweisen und andererseits genug Dämpfung für den Fall eines Sturzes auf den Rücken aufweisen. Um hier erstklassige Qualität sicher zustellen, arbeitet On Top ausschließelich mit führenden Mattenherstellern wie z.B. Bänfer.

Im Außenbereich von Boulderanlagen stehen verschiedene Materialien für den Fallschutz zur Verfügung. Sand, Kies, Holzschnitzel, Rindmulch oder Fallschutzplatten und gelgentlich Fallschutzmatten. Bewährt haben sich vor allem Hackschnitzel und Kies, weil sie preiswert sind und eine gleichbleibende Qualtiät bieten. Bei dem Einsatz von Kies ist allerdings zu beachten, das dieser von den Schülern gelegentlich als Wurfgeschoss genutzt wird. Fallschutzplatten oder Granulat stehen für den professionellen Fallschutz, der aber auch seinen Preis hat. Gerne berät On Top Sie hier über die verschiedenen Möglichkeiten. Kontakt

Wann welcher Fallschutz zum Tragen kommt, schreibt auch der Gemeindeunfallversicherer vor, dessen Brochüre Sie unten zum Downloaden finden. Die wichtigsten Vorschriften:

  • Die erreichbaren Tritthöhen bestimmen die Eigenschaften des
    Untergrunds im Niedersprungbereich:
    • Tritthöhe < 0,60 m: Untergrund nicht dämpfend
    (z. B. Asphalt, Steinplatten)
    • Tritthöhe > 0,60 m bis < 1,50 m: ungebundener Untergrund
    (z. B. Rasen)
    • Tritthöhe > 1,50 m bis < 2,00 m: stoßdämpfender Untergrund
    (z.B. Sand, Kies, synthetischer Fallschutz)
  • Der Niedersprungbereich muss mindestens 2 m nach hinten und
    seitlich ausgeweitet sein.

On Top habt für Sie ein Informationsblatt mit den verschieden Materialen zusammengestellt.

Infoblätter