Ausbilder für künstliche Kletteranlagen

AUSBILDUNGSZIEL

Aufbauend auf der Qualifikation „Klettertrainer“ befähigt die Ausbildung zum „Ausbilder für künstliche Kletteranlagen“ die Teilnehmer,  Ausbildungen zum „Instruktor für künstliche Kletteranlagen“ nach den Richtlinien des Sportkletterverbandes, sowie die schriftliche und praktische Abschlussprüfung durchzuführen. Vermittelt werden dabei sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse.

AUSBILDUNGSINHALTE

Der theoretische Teil umfasst:

  • Vermittlung verschiedener Moderationstechniken
  • Reflektionstechniken
  • Theoretische Grundlagen des Bewegungslernens
  • Vermittlung der theoretischen Ausbildungsinhalte
  • Grundlagen der Prüfungsmodalitäten

 Der praktische Teil beinhaltet:

  • Moderations- und Reflektionstechniken in der Praxis
  • Methodik und Didaktik der Bewegungsschulung
  • Erarbeitung und Moderation von Ausbildungsthemen

VORAUSSETZUNGEN

Das Mindestalter für die Teilnahme an der Ausbildung beträgt 21 Jahre. Es muss der Grundkurs zur Notfallversorgung für Ersthelfer mit Themenschwerpunkten „Sport-Alpinklettern und Bergsteigen“ erfolgreich absolviert werden. Alternativ kann ein 16 Stunden umfassender Erste Hilfe Kurs absolviert werden, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Die Ausbildung zum „Klettertrainer“ muss erfolgreich absolviert sein und es sollte mehrjährige Klettererfahrung vorhanden sein.

PRÜFUNG

Die Ausbildung endet mit einer praktischen Abschlussprüfung. Hierzu muss der Prüfling eigenständig an einer „echten“ Gruppe eine dreitägige Ausbildung zum „Instruktor für künstliche Kletteranlagen“ durchführen, die von einem Mitglied des Lehrteams begleitet und anschließend als praktische Lehrprobe bewertet wird. Bei erfolgreich abgelegter Lehrprobe erhält der Teilnehmer ein Zertifikat und einen Ausweis. Diese Dokumente weisen ihn als Ausbilder für künstliche Kletteranlagen (AKKA) aus, die ihn berechtigen, Ausbildungen zum „Instruktor für künstliche Kletteranlagen“ nach den Richtlinien des Sportkletterverbandes e.V. durchzuführen.

GÜLTIGKEIT DES ZERTIFIKATS

Die AKKA-Lizenz ist zwei Jahre gültig. Dann kann sie durch ein Ausbilderaudit um weitere zwei Jahre verlängert werden. Durch das Audit und die jeweils abschließende Prüfung wird sichergestellt, dass alle vom Sportkletterverband ausgebildeten Ausbilder immer auf dem jeweils aktuellsten Stand der Technik sind und somit ein sehr hohes Qualitätsniveau gewährleistet ist.

DAUER

Die Ausbildung findet an zwei aufeinander folgenden Tagen jeweils von 9:00 bis 15:00 Uhr statt.